Hauptuntersuchung (HU)

Eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung

Ist Ihre HU noch gültig?

Das Gesetz schreibt eine regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) vor, in dieser ist die Abgasuntersuchung (AU) bereits integriert. Durch die Hauptuntersuchung wird die Mängelfreiheit von Fahrzeugen sichergestellt, denn dabei handelt es sich um eine Prüfung, bei die Fahrzeugsicherheit kontrolliert wird.

In Deutschland werden nur Fahrzeuge mit einer gültigen HU zugelassen, so regelt es das Gesetz. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb selbst dafür Sorge tragen, dass sein Auto eine gültige HU hat.

Sollten Sie feststellen, dass Ihre HU abläuft oder bereits abgelaufen ist vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit uns lassen Sie Ihr Auto einer Hauptuntersuchung unterziehen. Die Prüfung wird bei uns durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation abgenommen, nach § 29 StVZO.



REGELUNGEN ZUR HU / AU



Neuwagen

Für die Erstzulassung muss eine gültige HU vorliegen. Diese ist für die nächsten 3 Jahre gültig, erst dann muss wieder eine gemacht werden.



Gebrauchtwagen

Sollten Sie einen Gebrauchten kaufen, benötigt dieser für die Teilnahme am Straßenverkehr eine gültige HU. Alle 2 Jahre muss diese erneuert werden.



Taxis und Mietwagen

Die Regelung schreibt vor, das Taxis und Mietwagen jährlich zur HU-Prüfung erscheinen müssen.



Ist die HU abgelaufen?
Dann vereinbaren Sie einen Werkstatt-Termin!

Wir kümmern uns für Sie um die Hauptuntersuchung (HU) Ihres Fahrzeuges, durch eine anerkannte Prüforganisation.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre HU abgelaufen ist? Ganz leicht erkennen Sie, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist und zwar können Sie das auf Ihrem hinteren Nummernschild ablesen. Im Zentrum der Plakette steht die Jahreszahl, die Zahl oben in der Mitte steht für das Monat. Sollten Sie sich beim Ablesen nicht sicher sein, finden Sie den genauen Termin für die nächste HU auch in Ihrem Fahrzeugschein.